Terms and conditions
Mietbedingungen für Sportgeräte, Winter und Sommer. Zuletzt aktualisiert: 28.08.2026.
§ 1 Geltungsbereich
1. Verträge von EDC Sports René Süß (STARTHAUS Oberwiesenthal), Markt 12, 09484 Kurort Oberwiesenthal, Tel.: +49 37348 235799, E-Mail: [email protected], Umsatzsteuer-ID-Nr. DE181478245 (nachfolgend als „Vermieter" bezeichnet), die mit Dritten (nachfolgend als „Mieter" bezeichnet) über diese Internetseite zum Zweck der Vermietung von Sportgeräten zustande kommen, werden ausschließlich unter den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart, soweit nicht im Einzelnen etwas anderes vereinbart wird.
2. Gegenbestätigungen des Mieters unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Allgemeine Vertragsbedingungen des Mieters werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie vom Vermieter ausdrücklich anerkannt wurden.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
1. Die Produktbeschreibungen des Vermieters stellen keine verbindlichen Angebote zum Vertragsabschluss dar. Sie stellen hingegen eine Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Mieter dar.
2. Es gilt der jeweilige Mietzins des Vermieters, der auf Anfrage oder durch Angebot bzw. Darstellung auf der Internetseite des Vermieters mitgeteilt wird. Der Mietzins wird für jeden angefangenen Tag der Überlassung der Mietsache mit einer vollen Tagesmiete berechnet. Eine Erhöhung der Miete während der vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen.
3. Der Vermieter kann das Angebot des Mieters innerhalb von fünf (5) Tagen annehmen, indem er dem Mieter ein Bestätigungsschreiben übermittelt oder indem er seine Pflichten aus dem Vertrag erfüllt; im ersten Fall ist der Zugang der Annahmeerklärung maßgeblich, im letztgenannten der Zugang der Mietsache beim Mieter. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Mieter und endet mit dem Ablauf des fünften (5.) Tages, der auf die Absendung des Angebots folgt.
4. Erfolgt innerhalb der Frist nach Nr. 3 keine Annahme durch den Vermieter, gilt dies als Ablehnung des Angebots; der Mieter ist dann nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden. Bis zum Ablauf dieser Frist bleibt er an sein Angebot gebunden. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung des Vermieters gelten die Regelungen gemäß § 6 dieser AGB.
5. Etwaige Eingabefehler können mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden. Artikel, die sich bereits im Warenkorb befinden, können durch Anklicken des Mülltonnen-Symbols wieder aus dem Warenkorb genommen werden. Eingabefehler können auch dadurch berichtigt werden, dass der Bestellvorgang abgebrochen und gegebenenfalls von vorn gestartet wird. Nach Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen" ist eine Korrektur durch den Mieter selbst nicht mehr möglich. Es können dann jedoch durch Übersendung einer E-Mail Korrekturwünsche übermittelt oder das Widerrufsrecht ausgeübt werden.
6. Der Vertragstext wird vom Vermieter gespeichert und dem Mieter nach Absendung seiner Bestellung inklusive der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Widerrufsbelehrung in Textform zugeschickt.
7. Der vom Mieter im Auftrag genannte Abholtermin wird erst durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters verbindlich. Die Miete ist für die gesamte Mietzeit im Voraus zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Abweichend davon ist bei Mietzeiten von über einem (1) Monat die Miete für den ersten (1.) Monat im Voraus und für die Folgemonate jeweils bis zum dritten (3.) Werktag eines jeden Monats zu entrichten. Der Mieter ist bei vereinbarter Abholung verpflichtet, die Mietsache auf eigene Kosten beim Vermieter abzuholen.
8. Der Vertragstext wird auf den internen Systemen des Vermieters gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters können jederzeit auf seinen Internetseiten eingesehen werden. Die Bestelldaten sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Mieter per E-Mail zugesandt. Nach Abschluss der Bestellung sind die Bestelldaten aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.
9. Der Vermieter behält sich vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der auf der Webseite enthaltenen Angaben zu erklären.
§ 3 Übergabe der Mietsache
1. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen.
2. Hat der Vermieter die Mängel zu vertreten, so ist er verpflichtet und berechtigt, vertragswesentliche Mängel jederzeit zu beseitigen oder beseitigen zu lassen und die hierbei entstehenden Kosten zu tragen. Während der Mängelbeseitigung ist der Mieter von der Zahlung des Mietzinses befreit. Sofern dem Vermieter die Beseitigung des Mangels nicht gelingt, kann der Mieter Herabsetzung des Mietzinses oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
3. Der Mieter hat bei Abholung der Mietsache einen amtlichen Lichtbildausweis sowie eine Buchungsbestätigung vorzuzeigen.
4. Ein Umtausch der Mietsache ist jederzeit möglich. Entscheidet sich der Mieter für eine höhere bzw. teurere Kategorie, so hat er den entsprechenden Aufpreis zu zahlen. Wechselt er in eine niedrigere bzw. preisgünstigere Kategorie, bleibt die vereinbarte Miete geschuldet; der Vermieter muss sich anrechnen lassen, was er dadurch an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Vermietung erlangt. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5. Ausrüstungsgegenstände und Vermietobjekte werden nicht an Personen unter Drogen- oder Alkoholeinfluss ausgegeben. Der Gebrauch der Mietsachen unter Drogen- oder Alkoholeinfluss ist untersagt. Gleiches gilt bei Medikamenten, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.
6. Mit der Unterschrift auf dem Adressformular bestätigt der Mieter die Richtigkeit seiner persönlichen Daten, welche zur fachgerechten Bindungseinstellung dienen. Der Mieter darf die vom Vermieter vorgenommene Bindungseinstellung nicht eigenmächtig ändern.
§ 4 Mietdauer
1. Das Mietverhältnis beginnt an dem Tag, an dem die Mietsache beim Vermieter abgeholt wird bzw. der Vermieter die Mietsache liefert. Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer. Die Rückgabe der Mietsache durch den Mieter kann nur während der Geschäftszeiten des Vermieters an der dafür vorgesehenen Rückgabestelle erfolgen. Auf Wunsch des Vermieters ist die Mietsache auch an einem anderen Ort als der Rückgabestelle zurückzugeben.
2. Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben, ist je angefangenem Tag eine volle Tagesmiete an den Vermieter zu zahlen. Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses ist ausgeschlossen. Die Geltendmachung eines eventuellen Schadens bleibt vorbehalten.
3. Die Rückgabe aller Mietsachen hat am letzten Tag der vereinbarten Mietdauer vor Geschäftsschluss zu erfolgen. Im Falle einer länger als vereinbart in Anspruch genommenen Mietsache wird zusätzlich zur vereinbarten Miete die Differenz zwischen der tatsächlich in Anspruch genommenen und der ursprünglich vereinbarten Mietdauer berechnet und ist vom Mieter direkt vor Ort in bar zu bezahlen. Zudem behält sich der Vermieter die Erstattung einer Strafanzeige vor.
4. Die Ausgabe und Rückgabe der Mietgeräte erfolgt nur an den Mieter.
5. Bei Vermietung von Wintersportgeräten ab 15:00 Uhr wird der Mietpreis erst ab dem darauffolgenden Kalendertag berechnet. Bei Rückgabe der Mietsache vor 09:00 Uhr wird der laufende Kalendertag nicht berechnet.
§ 5 Risikobeitrag als Versicherungsoption
1. Die Zahlung eines Risikobeitrages ist nur für Wintersportgeräte möglich. Sommersportgeräte sind davon ausgeschlossen.
2. Der Mieter hat die Möglichkeit, die Mietsache gegen Beschädigung oder Diebstahl zu versichern, wobei ein Selbstbehalt in Höhe von fünfundzwanzig Prozent (25 %) des Marktwertes vereinbart wird. Der Risikobeitrag dieser Versicherungsoption beträgt zehn Prozent (10 %) des gesamten Mietbetrages.
3. Bei Diebstahl hat der Mieter innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden bei der zuständigen Sicherheitsbehörde Anzeige zu erstatten und den Diebstahl unverzüglich dem Vermieter zu melden.
4. Im Falle der Beschädigung der Mietsache hat der Mieter diese unverzüglich zum Vermieter zurückzubringen.
5. Bei Diebstahl, Bruch oder Beschädigung durch unsachgemäße Verwendung der unversicherten Mietsache haftet der Mieter nach § 7 Nr. 2 dieser Bedingungen, also bei Beschädigung mit den Reparaturkosten und bei Verlust mit dem Wiederbeschaffungswert.
§ 6 Kündigung, Rücktritt
1. Das Mietverhältnis läuft für eine bestimmte Zeit. Die vertragliche Mietdauer läuft vom durch den Vermieter bestätigten Abholtermin bis zu dem vom Mieter im Auftrag angegebenen Endtermin. Während der vertraglichen Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Insbesondere berechtigen schlechte Witterungsbedingungen oder andere Behinderungen, die nicht im Machtbereich des Vermieters liegen, nicht zur Kündigung.
2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind insbesondere Krankheit bzw. Unfall des Mieters oder auch ein Todesfall naher Angehöriger bzw. Mitreisender des Mieters. Eine Kündigung ist dem Vermieter schriftlich anzuzeigen.
3. Bei Verletzung oder Erkrankung des Mieters während des Mietzeitraums ist eine Rückerstattung der Miete nur dann möglich, wenn die Mietsachen unverzüglich an den Vermieter zurückgegeben werden und außerdem ein ärztliches Attest vorgelegt wird. Der Vermieter wird die anteilige Miete ab Ausstellungsdatum des ärztlichen Attests an den Mieter zurückerstatten.
4. Holt der Mieter die Mietsache verspätet oder gar nicht ab oder gibt er sie vorzeitig zurück, bleibt er zur Zahlung der vereinbarten Miete verpflichtet. Der Vermieter muss sich anrechnen lassen, was er infolgedessen an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Vermietung der Mietsache erlangt. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5. Sonderregelung für die Vermietung von Wintersportgeräten: Storniert der Mieter seine Buchung bzw. Reservierung bis zum Vortag der Abholung 23:59 Uhr schriftlich, fallen keine Kosten an. Bereits gezahlte Mietpreise werden innerhalb von 14 Tagen erstattet. Transaktionskosten, die bei der Zahlung entstanden sind, werden nicht erstattet.
§ 7 Haftung und Pflichten des Mieters
1. Der Mieter ist für die Dauer des vereinbarten Mietzeitraums für die Mietsache verantwortlich, er hat sie daher gemäß ihrer Funktion und Einsatzbedingungen sorgfältig zu benutzen.
2. Der Mieter haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen der Mietsache mit den Reparaturkosten. Bei von ihm zu vertretendem Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache haftet der Mieter mit dem Wiederbeschaffungswert.
3. Für die Zeit eines Ausfalls der Mietsache bei notwendiger Wiederbeschaffung oder Reparatur aufgrund vom Mieter zu vertretender Beschädigung, Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die dadurch bedingten Kosten und Umsatzausfälle in Rechnung zu stellen.
4. Der Mieter ist nicht berechtigt, Dritten die Mietsache weiterzuvermieten, Rechte aus dem Vertrag abzutreten oder Rechte jedweder Art an der Mietsache einzuräumen. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme oder Pfändung Rechte an der Mietsache geltend machen, ist der Mieter verpflichtet, dem Dritten unverzüglich schriftlich die Tatsache des Eigentums des Vermieters mitzuteilen und diesen unverzüglich schriftlich zu informieren.
5. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Mietsache — insbesondere Skier — einzeln und voneinander getrennt oder in Ski-Safes verwahrt werden. Nachts ist die Mietsache in einem abgesperrten Raum oder in einem abgesperrten Fahrzeug aufzubewahren.
6. Bei Wildunfällen, insbesondere mit Sommersportgeräten, ist das zuständige Forstrevier zu informieren.
§ 8 Haftung und Pflichten des Vermieters
1. Grundsätzlich gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
2. Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache wird ausgeschlossen.
3. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung ist auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Begrenzung und der Ausschluss der Schadensersatzhaftung gelten nicht bei Schäden an Körper, Gesundheit oder Verlust des Lebens.
4. Weist die Mietsache bereits bei der ersten Entgegennahme durch den Mieter einen Mangel auf, so hat der Vermieter den Mangel zu beheben oder die Mietsache auszutauschen.
§ 9 Preise, Zahlung, Verzugsfolgen
1. Alle Preise sind in der Währung Euro angegeben und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
2. Es können wahlweise folgende Zahlungsarten gewählt werden:
2.1 Zahlung in bar: Die Zahlung erfolgt mittels Bargeld bei Abholung der Mietsachen.
2.2 Unbare Zahlung vor Ort: Die Zahlung erfolgt mittels Debitkarte oder Kreditkarte. Zusätzlich kann die Eingabe der PIN oder eine Unterschrift notwendig werden.
2.3 Kreditkartenzahlung bei der Online-Buchung von Wintersportgeräten: Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den vom Vermieter eingesetzten Zahlungsdienstleister; die Angaben dazu werden im Buchungsvorgang angezeigt.
2.4 Zahlung über Stripe: Bei der Online-Reservierung von Schlitten erfolgt die Zahlungsabwicklung über die Stripe Payments Europe Ltd., The One Building, 1 Grand Canal Street Lower, Dublin 2, Irland.
3. Im Falle von Rücklastschriften ist der Vermieter berechtigt, neben den von der Bank belasteten Gebühren und Auslagen eine pauschale Gebühr von fünf Euro (5,00 €) zu berechnen. Dem Mieter ist der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter Aufwendungen in Höhe der Rücklastschriftenpauschale nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden sind.
§ 10 Widerrufsrecht
1. Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
2. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht finden sich in der Widerrufsbelehrung des Vermieters.
3. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.
§ 11 Alternative Streitschlichtung
1. Der Vermieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 12 Gutscheine
1. Geschenkgutschein: Der Geschenkgutschein mit dem Vermerk „Geschenkekarte" entspricht einem Wertgutschein und ist für alle vom Vermieter angebotenen Leistungen einlösbar und auch mit allen anderen Aktionen, Ermäßigungen und Gutscheinen kombinierbar und kumulierbar. Der Geschenkgutschein enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer von neunzehn Prozent (19 %).
2. Aktionsgutschein: Der Aktionsgutschein ist mit der jeweiligen Aktion bzw. Serviceleistung beschrieben. Pro Person und pro Wintersaison ist der jeweilige Aktionsgutschein nur einmal einlösbar. Er ist nur gültig auf die erwähnte Serviceleistung für eine Wintersaison vom 01.10. bis zum 10.05. des folgenden Jahres. Der Aktionsgutschein ist nicht kumulierbar oder mit anderen Gutscheinen und Ermäßigungen kombinierbar.
3. Ermäßigungen: Der Vermieter gewährt Ermäßigungen auf Gästekarten und in Partnerprogrammen, diese sind vertraglich geregelt. Die Ermäßigungen werden auf alle nicht reduzierten Artikel sowie für alle vom Vermieter angebotenen Leistungen gewährt. Sie sind nicht mit anderen Aktionen, Ermäßigungen und Gutscheinen kombinierbar und kumulierbar.
4. Eine Barauszahlung ist weder bei Geschenkgutscheinen oder Aktionsgutscheinen noch bei Ermäßigungen möglich.
5. Gutscheine werden nur gegen Vorkasse, also nach Zahlungseingang, ausgestellt bzw. übermittelt.
§ 13 Besondere Hinweise; Risiken des Skifahrens
1. Skifahren und ähnliche alpine Wintersportarten sind sowohl schwierig als auch gefährlich. Mieter müssen sich darüber im Klaren sein, dass diese Sportarten Gefahren mit sich bringen und dass Verletzungen bis hin zum Tod vorkommen können. Für Schäden, die bei der Benutzung des geliehenen Materials entstehen, haftet der Vermieter nach Maßgabe von § 8 dieser Bedingungen. Die dort geregelten Grenzen gelten insbesondere nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei Schäden an Körper, Gesundheit oder Leben.
2. Fahrradfahren bzw. Rollerfahren ist gefährlich. Mieter müssen sich darüber im Klaren sein, dass dabei Verletzungen bis hin zum Tod vorkommen können. Auch hier haftet der Vermieter nach Maßgabe von § 8 dieser Bedingungen.
3. Der Vermieter weist vorsorglich auf die Einhaltung der Beförderungsbedingungen der Liftbetreiber FSB und LGO Oberwiesenthal hin.
4. Der Mieter akzeptiert die zusätzlichen Belehrungen „Verhalten im Wald" und „Nutzungsbelehrung über Wege und Pisten" und bestätigt diese mit seiner Unterschrift. Die Belehrungen erhält der Mieter bei Vertragsabschluss via Onlinebuchung per Mail bzw. bei Abholung der Mietsache. Der Mieter erklärt, dass er sich an diese Belehrungen halten wird und dass nur er allein die Mietsache nutzen wird. Verstößt der Mieter schuldhaft gegen diese Belehrungen und entsteht hierdurch ein Schaden, stellt er den Vermieter im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte insoweit von berechtigten Forderungen frei, als der Schaden auf diesem Verstoß beruht. Hierzu zählen auch die dadurch veranlassten notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung.
5. Entsteht ein Personen- und/oder Sachschaden am Mietobjekt, ist ein Unfall- bzw. Schadensprotokoll zu erstellen.
6. Bei geführten Touren ist den Anweisungen des Guides Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können den Ausschluss von der Tour zur Folge haben. Wird ein Teilnehmer aus einem von ihm zu vertretenden Grund ausgeschlossen, bleibt der vereinbarte Preis geschuldet; ersparte Aufwendungen sind anzurechnen und dem Teilnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens gestattet.
§ 14 Sonstige Bestimmungen
1. Die Vertragssprache ist Deutsch.
2. Es gilt deutsches Recht. Bei Mietern, die den Vertrag zu einem Zweck schließen, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher gemäß § 13 BGB), gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
3. Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Vermieters. Hat der Mieter seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets Deutschlands, so ist der Geschäftssitz des Vermieters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Mieters zugerechnet werden können. Der Vermieter ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Mieters anzurufen.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Regelungen oder Teile davon unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt.